Historie - Von der Zunft zur Innung 

 

Erste Zunftverbände im 12. Jahrhundert


Lange vor der Gründung Münchens hat es in Bayern in den kunstpflegenden Klöstern bedeutende Goldschmiedewerkstätten gegeben. So im Kloster St. Emmeran in Regensburg, in Wessobrunn und vor allem im Kloster Tegernsee. Unter anderem wurden hier mit Steinen und Goldschmiedearbeiten versehene Buchdeckel und kirchliche Geräte angefertigt. Aber in den Städten, zum Beispiel in Augsburg, Passau und Salzburg gab es auch weltliche Goldschmiede. Als dann 1158 vom Welfen Heinrich dem Löwen München gegründet wurde, kamen viele Gewerke, darunter auch Goldschmiede, von allen Seiten und wurden in München sesshaft. Mit der immer größer werdenden Anzahl der Handwerksgenossen bildete sich ein Zunftverband.

Im 12. und 13. Jahrhundert waren es die Herzöge, die auch auswärtigen Goldschmieden die Niederlassung in München ermöglichten.

 

Zuzug auswärtiger Goldschmiede mit der Renaissance

 

Die Renaissance brachte Goldschmiede aus den Niederlanden und aus Norddeutschland und Ungarn nach München. In dieser Zeit entstand eine der herrlichsten Münchner Goldschmiedearbeiten, der Ritter St. Georg zu Pferd, der in der Schatzkammer der Residenz ausgestellt ist. Schließlich kamen im Barock namhafte Goldschmiede vom Bodensee, was zur so genannten ,,Bregenzer Schule" führte, die vom italienischen Geschmack beherrscht war. Mit dem einsetzenden Rokoko beeinflusste der französische Geschmack mehr und mehr das Schmuckschaffen, was in Bayern zu einem üppigeren und reizvoll dekorativen Stil führt.

 

Meisterprüfung ab dem 15. Jahrhundert


Noch in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts unterbreiteten die Goldschmiede dem Rat ein Gesuch, welches die Zulassung der Gesellen als Meister betraf. Diese sollten, je nachdem, ob sie von auswärts oder von München stammten, einen höheren oder niedrigeren Betrag in die Zunftkasse leisten. Die fremden Gesellen und auswärts in der Lehre gewesenen Stadtkinder sollten vorher drei Jahre ohne Unterbrechung in München bei einem, zwei oder drei Meistern als Gesellen gearbeitet haben. Alle, auch die Meistersöhne hatten ein Meisterstück zu fertigen, also ihre Fertigkeiten durch Probearbeiten zu beweisen.

 

Der Wittelsbacher Albrecht V. fördert die Münchner Goldschmiedekunst

 

Die letzten Jahrzehnte des 15. und der Beginn des 16. Jahrhunderts waren in Deutschland durch eine bemerkenswerte Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage gekennzeichnet.

In München hat Herzog Albrecht IV, der Weise, 1487, das erste Reinheitsgebot für Münchner Bier erlassen, 1494 wird die Frauenkirche eingeweiht und 1517, in der Regierungszeit von Herzog Wilhelm I., nach dem Ende einer Pestperiode, der erste Schäfflertanz aufgeführt. Im selben Jahr verkündet Martin Luther seine revolutionären Thesen.

Dem Wittelsbacher Albrecht V., der nach Wilhelm IV. regiert, dankt München in erster Linie die Anfänge in der großen Entwicklung zu einem der hervorragendsten Kunstzentren der Welt. Bereits vier Jahre vor seinem Amtsantritt, im Jahre 1546 unternimmt er eine Italienreise, wo ihn die Wunderwerke der italienischen Renaissance für sein ganzes Leben beeinflussen. Nach seinem Regierungsantritt widmete er sich mit Vorliebe der Musik. Er gründete eine Bibliothek, die Schatzkammer und eine Münzsammlung. Er erbaute das Antiquarium, den größten, weltlichen Renaissance-Raum nördlich der Alpen. Großes Interesse brachte er dem Kunstgewerbe, insbesondere der Goldschmiedekunst entgegen. Bisher waren die Reichsstädte Nürnberg und Augsburg Sammelplatz der besten Goldschmiede. Dies änderte sich nun unter dem fürstlichen Mäzen - es gab reichlich Arbeit und die Münchner Goldschmiede rückten mit an die erste Stelle vor.

 

Satzungsänderungen der Zunft und Erneuerung der Handwerksordnung

 

Der mächtige Aufschwung der Münchner Goldschmiedekunst hatte das Erstarken der Zunft zur Folge und machte eine Reihe von Verbesserungen und Änderungen in deren Satzung notwendig. Im Jahre 1558 baten die Vierer den Rat der Stadt München um Erneuerung der Handwerksordnung und um Erweiterung ihrer Befugnisse. Ein Vierer ist das Mitglied eines Viererkollegiums, bei Zünften einer der gewählten Vorsteher des Handwerks (nach Schmeller, Bayer. Wörterbuch). Eine der wichtigsten Forderungen war, "Insbesondere solle keiner Gold- oder Silberschmiedemeister werden, der nicht frei, ledig sei und die Gesellenprüfung abgelegt habe“. Des Weiteren forderten die Vierer, dass die Gesellenzeit, die bisher nur ein Jahr betrug, verlängert werde, wie dies auch in anderen Städten des Landes üblich war. So musste man in Landshut vier oder fünf Jahre, in Augsburg sechs Jahre, einschließlich der Lehrzeit, sogar 12 Jahre arbeiten.

Noch im gleichen Jahre erließen der Bürgermeister und der Rat der Stadt München eine neue Goldschmiedeordnung, welche die Wünsche der Vierer ausgiebig berücksichtigte.

Im ausgehenden Mittelalter führte der Zunftzwang immer mehr zur Erstarrung. Die Regierungen versuchten deshalb, den Einfluss der Zünfte einzuschränken, z. B. durch Ernennung von Freimeistern und Hofhandwerkern.

1731 wurde eine Reichshandwerksordnung erlassen, nach der Frz. Revolution wurde die Gewerbefreiheit eingeführt: 1791 in Frankreich, 1810/11 in Preußen, 1859 in Österreich. In den Innungen blieb der Gedanke des beruflichen Zusammenschlusses lebendig.

 

Innung der Gold- und Silberschmiede für München und Oberbayern

 

Nach Auskunft der Handwerkskammer sind nur noch wenige Daten über die Innung der Gold-und Silberschmiede für München und Oberbayern vorhanden – eine Folge der Zerstörungen im 2. Weltkrieg. Immerhin konnte uns die Handwerkskammer noch die Obermeister unserer Innung seit 1945 nennen.

In den Jahren 1945 bis 1949 war dies Herr Karl Blum. Ihm folgte in den Jahren 1949 bis 1963 Herr Friedrich Raig. Von 1963 bis 1978 war Herr Friedrich Paul Obermeister und in den Jahren 1978 bis 1994 hat Herr Albrecht Heiden die Geschicke der Innung gelenkt. Von 1994 bis ins Jahr 2000 war Herr Rudi Neumair unser Obermeister. Ihm folgte bis 2003 Herr Michael Mann und jetzt hat Herr Robert Wilhelm dieses verantwortungsvolle Amt inne.

Wenn wir nun die Innungen heutigen Gepräges betrachten, werden wir viele Übereinstimmungen erkennen, aber auch viele Unterschiede.

In erster Linie werden wir sehen, dass die Innungen heute nicht mehr die Vertreter eines Monopols sind, wie es die Zünfte waren. Diese Situation hat damals auch zum Verbot der Zünfte geführt.

 

Die Innung heute

 

Eine moderne Innung, wie sie heute besteht, ist der freiwillige Zusammenschluss selbständiger Handwerker desselben Berufs in einem bestimmten Gebiet (dem jeweiligen Innungsbezirk) zur Vertretung ihrer handwerksspezifischen Interessen.

Die Innung ist keine Vereinigung des privaten Rechts, also kein Verein, sondern vielmehr eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.  

Dies bedeutet, dass ihr der Status einer eigenen Rechtspersönlichkeit zuerkannt wurde, die beispielsweise Eigentum erwerben kann und selbst am Rechtsleben mit Wirkung für und gegen sich teilnehmen kann.

Der wesentliche Unterschied zum privaten Verein liegt bei der Innung darin, dass diese der mittelbaren Staatsaufsicht, konkret der Aufsicht der für sie zuständigen Handwerkskammer unterliegt.

Die Aufsicht erstreckt sich darauf, dass Gesetz und Satzung beachtet und dass die der Handwerksinnung übertragenen Aufgaben erfüllt werden. 

 

Aufgaben der Innung

 


Eine Innung hat unter anderem folgende Aufgaben: 

  • den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen
  • ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben 
  • entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern
  • die Gesellenprüfung abzunehmen und hierfür Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten, sofern sie von der Handwerkskammer dazu ermächtigt ist
  • das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern: zu diesem Zweck kann sie insbesondere Fachschulen errichten oder unterstützen und Lehrgänge veranstalten
  • über Angelegenheiten der in ihr vertretenen Handwerker gegenüber Behörden Gutachten abzugeben und Auskünfte zu erstatten
  • die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen. 


Die Informationen wurden zusammengetragen und niedergeschrieben von Josef Schober.