Die Gold- und Silberschmiedeinnung München und Oberbayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie untersteht der Zuständigkeit der Handwerkskammer für München und Oberbayern.
Die Fachgebiete unserer Innung umfassen folgende Handwerke:
In die Innung der Gold- und Silberschmiede werden selbständigeHandwerker mit fundiertem Wissen über Gold, Silber,
Platin, Edelsteine und alle weiteren Schmuckmaterialien aufgenommen. Es sind Fachleute mit großem handwerklichem Können, deren Angebotspalette von traditionell bis avantgardistisch reicht.
Darüber hinaus bieten sie Ihnen individuelle Beratung und kreative Anfertigungen nach Ihren Wünschen.
Wer Innungsmitglied werden darf, ist in § 58 der Handwerks Ordnung geregelt und in der Mustersatzung für Innungen (erstellt von der Handwerkskammer)
folgendermaßen zusammengefasst:
„Zum Eintritt in die Innung ist berechtigt, wer in die Handwerksrolle, im Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder im Verzeichnis
handwerksähnlicher Gewerbe mit dem Handwerk/Gewerbe eingetragen ist, für das die Innung gebildet ist und in dem Bezirk der Innung seine gewerbliche Niederlassung hat.“
Auch Ausnahmen und Sonderfälle sind in der HwO geregelt.
Neben dem Bestreben, uns für optimale Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches handwerkliches Arbeiten einzusetzen, ist unsere Hauptaufgabe, die gemeinsamen gewerblichen Interessen unserer Mitglieder zu fördern.
Zu den wichtigsten zählen:
Wir haben vor einigen Jahren ein neues, zeitgemäßes Innungslogo geschaffen. Es symbolisiert einerseits die
Vielfältigkeit und vereint andererseits die Fachgebiete unseres Handwerks. Alle Betriebe mit diesem Symbol sind Mitglieder unserer Innung.