Innung Allgemein 

Die Gold- und Silberschmiedeinnung München und Oberbayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie untersteht der Zuständigkeit der Handwerkskammer für München und Oberbayern. 

Fachgebiete:


Die Fachgebiete unserer Innung umfassen folgende Handwerke:

  • Goldschmiedehandwerk 
  • Silberschmiedehandwerk 
  • (Edelsteinfasser, Gehäusemacher, Emailleur)

 

Mitgliedschaft:

 

In die Innung der Gold- und Silberschmiede werden selbständigeHandwerker mit fundiertem Wissen über Gold, Silber, Platin, Edelsteine und alle weiteren Schmuckmaterialien aufgenommen. Es sind Fachleute mit großem handwerklichem Können, deren Angebotspalette von traditionell bis avantgardistisch reicht. Darüber hinaus bieten sie Ihnen individuelle Beratung und kreative Anfertigungen nach Ihren Wünschen.

Wer Innungsmitglied werden darf, ist in § 58 der Handwerks Ordnung geregelt und in der Mustersatzung für Innungen (erstellt von der Handwerkskammer) folgendermaßen zusammengefasst:

„Zum Eintritt in die Innung ist berechtigt, wer in die Handwerksrolle, im Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder im Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe mit dem Handwerk/Gewerbe eingetragen ist, für das die Innung gebildet ist und in dem Bezirk der Innung seine gewerbliche Niederlassung hat.“

Auch Ausnahmen und Sonderfälle sind in der HwO geregelt.

 

Aufgaben der Innung:

 

Neben dem Bestreben, uns für optimale Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches handwerkliches Arbeiten einzusetzen, ist unsere Hauptaufgabe, die gemeinsamen gewerblichen Interessen unserer Mitglieder zu fördern. 

Zu den wichtigsten zählen:

  • die von der Handwerkskammer innerhalb unserer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen
  • das Genossenschaftswesen im Handwerk zu fördern
  • die Berufsehre und den Gemeingeist zu pflegen
  • für ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu sorgen
  • die Lehrlingsausbildung gemäß den Vorgaben der Handwerkskammer zu regeln und zu überwachen
  • die Zwischen- und Gesellenprüfung abzunehmen
  • das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern
  • den Behörden gegenüber Gutachten zu erstellen und Auskünfte - unser Handwerk betreffend - zu erteilen

 

Das Innungssymbol:


Wir haben vor einigen Jahren ein neues, zeitgemäßes Innungslogo geschaffen. Es symbolisiert einerseits die Vielfältigkeit und vereint andererseits die Fachgebiete unseres Handwerks. Alle Betriebe mit diesem Symbol sind Mitglieder unserer Innung.